Ein Wahlarzt oder Privatarzt ist ein niedergelassener Arzt, der kein Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse seines Patienten hat. Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die für den Patienten zur Verfügung stehende Zeit. Ein Wahlarzt hat deutlich mehr Zeit für das ärztliche Gespräch, die Untersuchung und Behandlung bzw. Beratung. Weitere Vorteile sind u.a. eine kurzfristigere Terminvergabe und nahezu keine Wartezeit in der Ordination.
Ein Wahlarzt kann sein Honorar frei bestimmen. Nach der Konsultation bzw. Behandlung wird vom Wahlarzt eine Privathonorarnote ausgestellt. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient.
Die Honorarnote kann danach vom Patienten bei der eigenen Krankenkasse eingereicht werden. Der Patient hat grundsätzlich Anspruch auf eine Rückerstattung von 80% des Betrages, den ein Arzt mit Kassenvertrag für dieselbe Leistung erhalten würde. Der genaue Betrag hängt allerdings von der jeweiligen Krankenkasse ab, und kann je nach Bundesland variieren. Für etwaige Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, erfolgt von den Kassen keine Kostenrückerstattung. Bei Patienten, die eine private Krankenzusatzversicherung haben, wird das Wahlarzthonorar meistens zur Gänze übernommen.
Eine Erstvorstellung in meiner Ordination kostet 150 Euro, Kontrollen danach je nach Dauer 80-130 Euro.